Bevor in Elze die pflegeleichten Rasengrabstätten eingeführt wurden, gab es auf dem alten Friedhof nur die herkömmlichen Grabstätten, für die die Nutzungsberechtigten eine Pflegeverpflichtung eingehen müssen - und dies für 30 Jahre.
Bei den Rasengrabstätten auf dem neuen Friedhof besteht diese Verpflichtung nicht, aber es darf allerdings auch keinerlei Blumenschmuck auf die Grabplatten gelegt werden. Nun wird gegen diese “Vorschrift” sehr häufig verstoßen – aus verständlichen Gründen, denn man unterschätzt die Bedürfnisse der Trauernden, auch wenn sie es vorher anders sehen.
Wir leben in einem Land, das die Reglementierung die Vorschriften liebt. Vorschriften sind wichtig, aber müssen ab und an der Entwicklung der Gesellschaft angepasst werden und nicht umgekehrt.
Deshalb will der Kirchenvorstand der Peter und Paul Gemeinde auf dem Friedhof in Elze die im Bildbeispiel gezeigten neuen Grabanlagen anbieten. Im übrigen auf den Wunsch hin von vielen Gemeindegliedern.
Angehörige müssen von der Verpflichtung “ein Grab pflegen zu müssen” entlastet werden und in der Möglichkeit “am Grab etwas tun zu können” unterstützt werden.
Wenn auch die Fläche, die mit Blumen bepflanzt sind, nicht mehr gepflegt werden sollen, wird der Friedhofsgärtner auch hier Rasen einsäen.
Der Kirchenvorstand hat darüber beraten und dem zugestimmt, und man wird diesbezüglich bei der nächsten Kirchenvorstandssitzung die Friedhofsordnung und die Gebührenordnung neu festlegen und verabschieden.
Für Fragen hierzu steht Ihnen die Friedhofsverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Peter Schenk
Grabanlagen mit wandelbarem Pflegeaufwand.
Wie in diesem Beispiel zu sehen könnten die neuen Grabanlagen so aussehen
